UNTERRICHTSBEDINGUNGEN
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
Der vereinbarte Untericht dient der Aus- und Weiterbildung und/oder Vorbereitung auf eine vor einer Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung (z.B. IHK). Die Schüler erklären sich damit einverstanden, dass aus pädagogischen Gründen Unterrichtskontrollen durchgeführt werden.
Bezahlte Stunden können, auf schriftliche Benachrichtigung hin, auf Dritte übertragen werden.
Terminliche Zusagen können nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Lehrkräfte gegeben werden. Ein Lehrkraftwechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zur Kündigung.
Terminabsprachen mit dem Lehrpersonal sind nicht zulässig.
Einzel- und Firmentermine müssen bis zum Werktag vorher 15.00 Uhr an- und abgesagt werden (Freitag für Montag). Unterrichtstermine, die nach diesem Termin abgesagt werden, werden zum vollen Stundensatz berechnet.
Für Gruppenunterricht wird im Urlaubsfall, sofern er 14 Tage vorher schriftlich mitgeteilt, und im Krankheitsfall, bei vorheriger Vorlage des Attestes, Ersatz für Unterrichtsausfall in Form von Einzelunterricht geboten. ( 3 Gruppenstunden=1 Stunde Einzelunterricht). Die maximale Dauer für Ersatz beträgt 8 Wochen pro Jahr. Sonstige Versäumnisse können nicht berücksichtigt werden.
Fällt die Teilnehmerzahl bei Gruppen unter die angegebene Mindestzahl, behält sich die Schule das Recht vor, Stundenkürzungen oder Preisanpassung an die gültige Gruppengröße vorzunehmen.
Für ausgefallene Unterrichtsstunden wird sich die Schule bemühen, Ersatzstunden anzubieten. Weitergehende Ansprüche, u.a. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer 4-wöchigen Frist zum Monatsende möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sonstige Absprachen bedürfen der Schriftform.
Rechnungen sind zum Zahlungstermin fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14.Tag nach Fälligkeitsdatum sind die Vertragspartner von Heinz-Kommunikations- und Sprach-Training
zur Zahlung der Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 1 Abs. 1 DÜG verpflichtet.